Begutachtung

Begutachtung

für private Parteien (Privatgutachten, auch Zivilgutachten)

Das Büro ist seit 1998 für Gerichte, Versicherungen, Gewerbe, Hausverwaltungen und private Auftraggeber tätig.
Auch werden einzelne baufachspezifische Sachverständigenleistungen in kogutachterlicher Zusammenarbeit für andere Sachverständigenunternehmen erbracht.

Das Gutachten gibt dem Auftraggeber Klarheit zum Sachverhalt und beurteilt die strittige Bauausführung.
Der Sachverständige begutachtet und beurteilt die verschiedensten Schadensbilder gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit zwischen den Parteien für die Ausführung nichts anderweitiges vereinbart ist.

Die vorhandenen Schäden am Bauwerk - verdeckt oder augenscheinlich wahrnehmbar - werden vom Sachverständigen erkannt, fachtechnisch eingeschätzt und benannt.

Die präzise Dokumentation gibt detaillierten Aufschluss über die Mängel und Schäden. Der Schadenshergang, der zum aktuellen Schadensbild führt, wird wissenschaftlich geprüft und schlüssig begründet.

Das Gutachten enthält gegliedert

  • die Schadensfeststellung und das Ausmaß des Schadens
  • die Ursache und die Verantwortlichkeit
  • den Vorschlag der Sanierung
  • die Kostenschätzung zur Sanierung

Der Auftraggeber erfährt die wirtschaftliche Tragweite des Schadensfalles. Durch die qualifizierte Auswertung von Schadensbildern, Ursachenermittlung und Kostenerfassung lassen sich die Risiken anbahnender Rechtsstreitigkeiten drastisch reduzieren.

Der Sachverständige berücksichtigt die jeweilige Verwendung des Gutachtens:

  • das Gutachten zur Orientierung des Auftraggebers
  • das Gutachten, um den jetzigen Bauzustand als Beweis in Bild und Schrift zu sichern
  • das Gutachten in Vorbereitung oder zur Vermeidung eines Rechtsstreits
  • das baubegleitende Gutachten innerhalb eines währenden Bauverlaufs
  • das Schiedsgutachten
  • das Versicherungsgutachten

im Schiedsverfahren (Schiedsgutachten)

Die Beauftragung des Schiedsgutachters ist die effizienteste, schnellste und zudem kostengünstigste Möglichkeit, Streitigkeiten von Bauschäden zu regulieren.

Wollen zwei streitende Parteien einen Bauschaden eines Bauvorhabens ohne Zuhilfenahme von Rechtsanwälten und Gerichten klären, so bietet sich die Hinzuziehung des Schiedsgutachters an. Dies bietet die Vorteile

  • Rechtstreitigkeiten wegen Bauschäden werden neutral und fachlich qualifiziert geklärt, ohne dass Gerichte und Rechtsanwälte hinzugezogen werden.
  • Dadurch verkürzt sich der durch Gericht und Anwälte prozessbedingte hohe Zeitaufwand
  • Durch den Wegfall der Gerichts- und Anwaltskosten entstehen für die streitenden Parteien geringere Kosten

Der im Schiedsverfahren tätige Sachverständige bearbeitet die strittige Frage zum Bauschaden in der gleichen Qualifizierung wie der gerichtlich bestellte Sachverständige.

Sollten die Parteien noch gesprächsbereit sein bietet sich die schnelle, effiziente und kostengünstige Streitregulierung von Bauschäden im Schiedsverfahren an.

Den Parteien stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen, sich auf den neutralen und kompetenten Sachverständigen zu einigen:

  • Beide streitenden Parteien bestimmen den für beide Seiten vertrauenswürdigen Sachverständigen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, den Sachverständigen von dritter Seite bestimmen zu lassen, beispielsweise von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer.
  • Oder jede Partei schlägt fünf Schiedsgutachter vor: Der übereinstimmende Sachverständige wird beauftragt (gemeinsamer Nenner).

In der Schiedsgutachtenabrede, die dem Schiedsgutachtenvertrag vorausgeht, verpflichten sich beide Parteien, das Schiedsgutachten vollinhaltlich anzunehmen.

Die Qualität des im Schiedsverfahren beauftragten Gutachters entspricht exakt derselben Qualität wie der des gerichtlich bestellten Gutachters.

Die Kosten des Schiedsverfahrens sind jedoch weitaus geringer.

für Gericht

Das Sachverständigenbüro Piel wird von den Zivilkammern der Gerichte Mainz, Bad Kreuznach, Bingen, Worms, Bad Schwalbach, Landau, Simmern beauftragt.

Die Beauftragungen beinhalten die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln völlig unterschiedlicher Art.

Üblicherweise beinhalten die Beauftragungen der Gerichte die Punkte

  • die Feststellung der Mängel und der Schäden sowie deren Ausmaß
  • die Ermittlung der Ursache
  • die Ausarbeitung einer Sanierung
  • die Zusammenstellung der Sanierungskosten

Ein wesentlicher Punkt der gerichtlichen Beauftragung ist zumeist die Klärung der Verantwortlichkeit des Bauschadens.

Zu den gerichtlichen Beauftragungen gehören ebenfalls die Beauftragungen der selbständigen Beweisverfahren gemäß Zivilprozessordnung.