Beweissicherung

Beweissicherung

Die technische Beweissicherung schützt die am Bau Beteiligten vor Streitigkeiten.

Sie beinhaltet die sachverständige Erfassung und Dokumentation des baulichen Zustands eines Bauwerks, das im Einflussbereich einer Neubaumaßnahme steht.

Im Falle des reibungslosen Bauverlaufs schützt die technische Beweissicherung den Bauherrn und sein beauftragtes Bauunternehmen gerichtsverwertbar vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen der benachbarten Anlieger im Einzugsbereich des Neubaus.

Im Falle des Schadenseintritts aufgrund der Neubaumaßnahme verhilft die technische Beweissicherung dem Anlieger zum verwertbaren Nachweis, wenn tatsächlich ein Schaden an seinem Bauwerk durch die Neubaumaßnahme entstanden ist.

Aufgrund einer detailliert ausgearbeiteten Beweissicherung kann die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für beide Seiten nachvollziehbar vorgenommen werden.

Überzogene Schadensersatzforderungen lassen sich wirkungsvoll abwenden.

Vor dem Neubau wird der Zustand der benachbarten Bauwerke sachverständig erfasst und dokumentiert. Die Dokumentation ermöglicht es beiden Parteien, zwischen Altschäden vor Beginn der Baumaßnahme und baubedingten neuen Schäden klar zu unterscheiden.

Bei technischen Beweissicherungen gilt es zunächst zwischen den einfachen Standardbeweissicherungen und den Präzisionsbeweissicherungen zu unterscheiden.

Die einfachen Standardbeweissicherungen, die üblicherweise angeboten werden, sind auf den ersten Blick zwar kostengünstiger.

Im Ernstfall erweist sich diese Form der Beweissicherung jedoch nicht rechtsstreittauglich und vor Gericht nur eingeschränkt verwertbar.

Aus dem Grund rät das Sachverständigenbüro Piel zu der Form der Beweissicherung, die rechtsstreittauglich und später im Gebrauchsfall vor Gericht Bestand hat, die Präzisionsbeweissicherung. Dementsprechend ist hier die Ausführlichkeit umfänglicher und die Präzision größer.

Hierzu gehören

  • Die geschoss-, raum-, wand-, boden- und deckenweise Prüfung der Baulichkeit
  • die sachverständige Unterscheidung zwischen Schäden, Alter/Abnutzung und Funktionsuntüchtigkeit von Bauteilen
  • die Feststellungen zu Feuchtigkeit und Rissmerkmalen
  • das Einschätzen und Erfassen der qualitative Funktionstüchtigkeit von Türen und Fenstern
  • die Feststellungen der Qualität der Wand- und Bodenfliesen (Hohllagigkeiten, Sprünge)
  • die Datierungen der vorgenommenen Modernisierungen und Instandsetzungen
  • die Angabe zur qualitativen Beschaffenheit von Holzbauteilen Treppen und Parkett sowie deren Unterkonstruktion
  • die quantitative Erfassung nicht zu begutachtender Flächen und Bauteile zwecks Abwendung unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • bei nicht vollständigem Vorhandensein von Planunterlagen: Die skizzenhafte Darlegung von Grundrissen zwecks Orientierung des Lesers des Gutachtens.

Diese ausführliche Form der Beweissicherung, die Präzisionsbeweissicherung bewährt sich bei sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten, indem sie den Rechtstreit bereits im Vorfeld abwenden. Ferner bewährt sie sich, um berechtigte Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Neben Beweissicherungen im Einflussbereich von Neubauten sind technische Beweissicherungen sinnvoll

  • zu Beginn oder nach Beendigung gewerblicher oder privater Mietverhältnisse
  • bei Eintritt eines Versicherungsschadens, wie Brand- oder Wasserschaden
  • vor Ablauf der Gewährleistungsfrist am neu errichteten Bauwerk

Die nicht vorgenommene oder auch die einfache, unqualifizierte Beweissicherung bedeutet für beide Seiten das Risiko des sich anbahnenden Rechtsstreits.